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Hüttenordnung

Hüttenordnung Berghaus Hinterreute

1.
Allgemeines
Weihnachts-, Faschings- und Osterferien werden grundsätzlich für Familien mit schulpflichtigen Kindern freigehalten
und können nur an Gruppen vergeben werden, wenn diese Termine bis 10 Wochen vor Ferienbeginn nicht von Familien vorreserviert werden.

2. Anmeldung/Bestätigung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingang berücksichtigt.
Die Reservierung ist erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestätigung.

3. Hausverwalter
Die Betreuung des Berghauses Hinterreute erfolgt durch die Verwalterin, Frau Ute Berktold; sie ist telefonisch unter
der Nr. 08365-1423 erreichbar oder vertretungsweise unter 08365-706756 (Frau Nicole Berktold).

Die Verwalterin hat folgende Aufgaben:
· Vor Ankunft der Gäste Heizung einschalten
· Einweisung incl. Schlüsselübergabe
· Regelmäßiger Kontrolldienst
· Abnahme des Hauses vor Abreise
· Heizungsanlage zurückdrehen
· Getränke ausgeben und abrechnen
· Schließen sämtlicher Fenster und Außentüren beim Verlassen der Hütte
· Endreinigung von Küche, Sanitärräumen (Duschen/WC), Flure, Treppenhaus

4. Meldevorschriften
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich gemäß dem Meldegesetz an- und abzumelden;
dies geschieht durch einen Eintrag ins Hüttenbuch.

5. Hüttenbenutzung
¨ Schlafräume, Aufenthaltsräume, Küche, Flure und Treppen dürfen nicht mit Ski- oder Bergstiefel betreten werden.
Diese sind in dem dafür vorgesehenen Schuhregal abzustellen.
¨ Es darf nur mit Bettwäsche (Leintuch/Bezüge) übernachtet werden.

Bettwäsche ist mitzubringen
¨ Rauchen und Verwenden von offenem Feuer ist in den Schlafräumen, den Sanitärräumen, den Fluren und im Treppenhaus feuerpolizeilich untersagt.
¨ Bei der Küchenbenutzung ist auf die pflegliche Behandlung der Kücheneinrichtung zu achten; dies gilt insbesondere für die vorhandenen elektrischen Geräte, Herde und Spülen.
¨ Geschirr- und Glasbruch bitten wir, durch eine entsprechende Eintragung in dem Abrechnungsbogen zu regulieren.
¨ Geschirrtücher sind selbst mitzubringen.
¨ Das Haus ist in einem sauberen Zustand wieder zu verlassen.
¨ Geschirr und Küche sind unmittelbar nach Benutzung zu säubern.
¨ Müll ist in den vorgesehenen Behältnissen zu deponieren, Putzgeräte sind aufzuräumen.

6. Hüttenruhe
Grundsätzlich ist von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr Hüttenruhe.
In Ausnahmefällen kann die Zeit der Hüttenruhe verkürzt werden. Dies
ist aber nur bei Einwilligung aller Nächtigungsgäste möglich ! ! !

7. Getränkebezug
Alle Getränke sind ausschließlich über das Haus zu beziehen.

8.
Abrechnung und Bezahlung
· Im Haus liegen Abrechnungsbögen aus, die pro Gruppe komplett auszufüllen von der Hausverwalterin zu unterzeichnen sind.
· Die Übernachtungspreise sind der Preisliste zu entnehmen.
· Die Zahlung der Übernachtungsgebühren hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.

9.
Rücktritt
Bei Absagen der bestätigten Übernachtungsplätze spätestens 12 Wochen vor dem reservierten
Termin sind 40 %, spätestens 8 Wochen vorher 60 % und bei späteren Absagen 80 % der Übernachtungskosten als Ausfallgebühr zu entrichten.

10. Sonstiges
Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Einwilligung erlaubt.

MIT DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG WIRD DIESE HÜTTENORDNUNG ANERKANNT ! ! !

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